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april agentur GmbH
Stierstraße 8
12159 Berlin-Friedenau

USt-IdNr. DE454152475
Geschäftsführer:
Benjamin Blust, Sebastian Köhnke

Telefon: 030 29030031
E-Mail:
www.aprilagentur.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der april agentur GmbH (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Kunden.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
  3. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur deren Geltung in Textform (z. B. E-Mail) ausdrücklich zugestimmt hat.
  4. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Leistungsgegenstand

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote ab Angebotsdatum 30 Tage gültig. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Agentur in Textform annimmt oder die Agentur auf Wunsch des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde dies duldet bzw. die Leistungen in Anspruch nimmt (konkludente Annahme).
  3. Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot/Vertrag der Agentur in Textform, sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen haben.
  4. Änderungen des Leistungsumfangs oder -inhalts können auch in Besprechungsprotokollen festgehalten werden. Im Fall von Widersprüchen zwischen Protokoll und aktualisiertem Angebot/Vertrag gilt das Angebot/der Vertrag, sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt im Zusammenhang mit ihren Leistungen keine rechtliche Prüfung (insbesondere keine wettbewerbs-, urheber-, marken-, datenschutz- oder medienrechtliche Prüfung), sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich in Textform als Leistung vereinbart wurde. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden vorgegebenen, bereitgestellten (gelieferten) oder freigegebenen Inhalte (z. B. Texte, Claims, Bilder, Musik, Personenabbildungen, Marken, Gewinnspiele, Tracking/Pixel, Nutzungsumfänge) liegt beim Kunden; im Übrigen gilt § 10.
  6. Kein Erfolg geschuldet: Soweit nicht ausdrücklich in Textform als Erfolg vereinbart, schuldet die Agentur eine Tätigkeit nach vereinbartem Leistungsumfang, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg (z. B. Reichweiten, Conversions, Umsätze, Rankingpositionen, Freigaben durch Plattformen, Werbekonten-Freischaltungen).
  7. Abnahme/Freigabe: Stellt die Agentur dem Kunden Arbeitsergebnisse zur Abnahme/Freigabe bereit, hat der Kunde diese innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und entweder freizugeben oder unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels/Änderungswunsches in Textform zu beanstanden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder wird ohne Mängelangabe abgelehnt, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen/freigegeben.
  8. Eine Freigabe liegt auch vor, wenn der Kunde Arbeitsergebnisse veröffentlicht, in Produktion gibt, ausliefert, „go-live“ setzt oder sonst wie nutzt, ohne zuvor in Textform zu beanstanden.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Vereinbarte Preise sind Netto-Preise; die jeweils geltende Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden gesondert berechnet.
  2. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform gewährt.
  3. Verpackungs- und Transportkosten sowie vergleichbare Versandkosten werden – sofern anfallend – gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
  4. Werden Leistungen in Teilen abgenommen/erbracht, ist die Agentur berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen. Bei Fremdleistungen ist die Agentur berechtigt, Vorschüsse zu verlangen.
  5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Künstlersozialabgabe: Sofern im Rahmen des Auftrags aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Künstlersozialabgabe anfällt (z. B. durch Beauftragung freier Künstler:innen/Publizist:innen), wird diese als Kostenposition entsprechend dem gesetzlichen Satz zusätzlich berechnet und – soweit praktikabel – ausgewiesen.
  7. Die Anfertigung von Entwürfen, Produkten und Leistungen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist. Nimmt der Kunde nach Lieferung von Entwürfen keine Nutzungsrechte in Anspruch bzw. entscheidet sich für einen anderen Anbieter, ist die Entwurfsvergütung in jedem Fall zu bezahlen. Diese entspricht 50 % der Gesamtleistung im Bereich Konzept, Gestaltung, Layout sowie Programmierung. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
  8. Ist für eine Leistung/Teilleistung keine Vergütung vereinbart, gilt die agenturübliche Vergütung. Vereinbarte Nebenleistungen und verauslagte Kosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit nicht anders geregelt.
  9. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (ab 31 Kalendertage) oder erfordert er hohe Vorleistungen, ist die Agentur berechtigt, Abschlagsrechnungen jeweils zum Monatsende zu stellen.
  10. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, nach Mahnung Leistungen zurückzuhalten und/oder einen Liefer-/Leistungs-/Produktionsstopp zu verhängen. Zudem können sämtliche Forderungen sofort fällig gestellt werden.
  11. Ein Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit des Kunden berechtigt die Agentur zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag.

§ 4 Kündigung/Beendigung des Vertrages

  1. Verweigert der Kunde rechtswidrig ernsthaft und endgültig die Erfüllung des Vertrages oder die Annahme vertraglicher Leistungen oder kündigt er ohne berechtigten Grund, ist die Agentur berechtigt,
    a) die vereinbarte Vergütung zu verlangen; die Agentur muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, oder
    b) auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder
    c) Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; der Agentur bleibt die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens vorbehalten.
  2. Bei Dauerschuldverhältnissen ohne vereinbarte Laufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündbar. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Offene Dateien / Produktionsdaten

  1. Vertragsgegenstand ist grundsätzlich die Überlassung fertiger Produkte (z. B. PDFs, Druckdaten, Bild- und Grafikdateien in Endformaten).
  2. Die Herausgabe offener Produktions- oder Bearbeitungsdateien (z. B. InDesign-, Photoshop- oder Illustrator-Dateien) ist grundsätzlich ausgeschlossen und bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

§ 6 Abtretung

  1. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Agentur ist nur nach vorheriger Zustimmung der Agentur in Textform zulässig. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde auf das Eigentum der Agentur hinzuweisen und die Agentur unverzüglich zu informieren.
  2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen. Die Weiterveräußerung ist zulässig; die Einnahmen aus dem Weiterverkauf werden bis zur Höhe des Rechnungsbetrags an die Agentur abgetreten.

§ 8 Sonderleistungen und Nebenkosten

  1. Sonderleistungen (z. B. Umarbeitungen/Änderungen von Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen) werden nach Zeitaufwand gemäß vereinbartem Stundensatz oder mangels Vereinbarung nach agenturüblichem Satz berechnet.
  2. Die Agentur ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde erteilt hierzu die erforderlichen Vollmachten. Soweit im Einzelfall Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur bestellt werden, stellt der Kunde die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei. Für Abwicklung/Koordination von Fremdleistungen berechnet die Agentur eine Gebühr von 15 % des Auftragsvolumens der vergebenen Fremdleistungen, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Reisekosten und Spesen für abgestimmte Reisen sind vom Kunden zu erstatten.

§ 9 Korrektur, Produktion, Produktionsüberwachung, Produktionsleitung und Belegmuster

  1. Produktion, -überwachung und -leitung erfolgen nur aufgrund besonderer Vereinbarungen in Textform. Bei Übernahme von Produktionsleistungen ist die Agentur berechtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben.
  2. Von vervielfältigten und durch die Agentur erstellten Arbeiten überlässt der Kunde der Agentur bis zu 10 einwandfreie Exemplare unentgeltlich. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Die Agentur ist ebenfalls berechtigt, Kopien von erstellten Print- und elektronischen Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden und den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht vorab in Textform widerspricht.
  3. Vor Ausführung von Vervielfältigungen durch Dritte sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen. Der Kunde erhält Korrekturabzüge und hat diese innerhalb von 10 Werktagen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehler zu prüfen. Änderungen sind der Agentur innerhalb dieser Frist in Textform mitzuteilen. Geht innerhalb der Frist keine Rückmeldung ein, gilt der Korrekturabzug als freigegeben. Die Agentur haftet nicht für Fehler, die bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären. Bei farbigen Korrekturabzügen sind Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich.

§ 10 Haftung

  1. Die Agentur führt den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt aus und behandelt überlassene Vorlagen, Arbeitsdaten und Unterlagen sorgfältig. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist (z. B. Druckereien, Hoster, Subunternehmer, Plattformanbieter).
  2. Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Beauftragt die Agentur Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden (vgl. § 8 Abs. 2), haftet die Agentur nicht für Leistung, Verzug oder Mängel dieser Drittanbieter; die Agentur haftet insoweit nur für sorgfältige Auswahl und Koordination im Rahmen des beauftragten Leistungsumfangs.
  4. Mit der Freigabe/Abnahme durch den Kunden (vgl. § 2 Abs. 7–8) übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild (auch inhaltlich) sowie die rechtliche Zulässigkeit der freigegebenen Inhalte, sofern diese Verantwortung nicht nachweislich im Verantwortungsbereich der Agentur liegt.
  5. Soweit die Agentur aufgrund der Verwendung von durch den Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten/Daten (z. B. Slogans, Logos, Bilder, Videos, Texte, Musik, Personenabbildungen) von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde die Agentur von solchen Ansprüchen frei und ersetzt notwendige Rechtsverteidigungskosten, sofern keine von der Agentur zu vertretende Pflichtverletzung vorliegt.
  6. Der Kunde versichert, die erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu besitzen, um sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte/Daten im Rahmen des Projekts nutzen, bearbeiten und veröffentlichen zu können; dies umfasst – soweit eingesetzt – auch die Bearbeitung unter Nutzung KI-gestützter Tools (vgl. § 18).
  7. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung/Leistungserbringung in Textform geltend zu machen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
  8. Das Veröffentlichen einer Website oder einzelner Webseiten erfolgt nur nach kundenseitiger Prüfung/Freigabe und auf Grundlage der vom Kunden erteilten Inhalte/Weisungen. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte und deren Veröffentlichung ist der Kunde verantwortlich; im Übrigen gilt § 10.

§ 11 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

  1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, soweit die Gestaltung den vereinbarten Vorgaben (z. B. Briefing, Styleguide, Referenzen) entspricht.
  2. Der Kunde kann bis zu zwei Korrekturschleifen/Änderungsmuster im vereinbarten Leistungsumfang beanspruchen, sofern im Angebot/Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Jede weitere Änderung wird nach Aufwand berechnet.
  3. Wünscht der Kunde Änderungen an Reinlayout/Reinentwurf nach Freigabe, trägt er die Mehrkosten.
  4. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Statt Wandlung/Minderung behält sich die Agentur vor, zunächst höchstens zwei Nachbesserungen zu erbringen.
  5. Der Kunde versichert, zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt zu sein. Andernfalls stellt der Kunde die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, sofern keine von der Agentur zu vertretende Pflichtverletzung vorliegt.

§ 12 Liefer- und Abgabetermine

  1. Die Agentur bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten.
  2. Termine können nur eingehalten werden, wenn der Kunde erforderliche Informationen, Inhalte und Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig bereitstellt. Verzögerungen und Mehrkosten aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben/Unterlagen trägt der Kunde.
  3. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Kunden erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist (mindestens 14 Tage) zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach § 10. Höhere Gewalt und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern Fristen entsprechend zuzüglich weiterer 2 Wochen.

§ 13 Urheberrecht / Nutzungsrechte / Drittmaterial

  1. An Skizzen, Entwürfen, Logos, Layouts, Konzepten, Fotos, Filmmaterial und sonstigen Arbeitsergebnissen, die im Rahmen eines Auftrages erstellt werden, verbleiben die urheberrechtlichen Rechte grundsätzlich bei den jeweiligen Urheber:innen bzw. der Agentur, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Der Kunde erhält – nach vollständiger Zahlung – die im Angebot/Vertrag konkret vereinbarten Nutzungsrechte (räumlich, zeitlich, inhaltlich und medienspezifisch). Eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. andere Kampagnen, Länder, Medien, Laufzeiten, Buyout) bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
  3. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben bei der Agentur, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung in Textform.
  4. Drittmaterial/Lizenzen: Soweit Arbeitsergebnisse Materialien Dritter enthalten (z. B. Stockmedien, Schriften/Fonts, Plugins, Templates, Musik), gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Dritt-Lizenzen nicht Bestandteil einer umfassenden Rechteübertragung (Buyout). Der Kunde ist für eine Nutzung außerhalb der lizenzierten Nutzungsarten/Umfänge verantwortlich.

§ 14 Hinweise auf die Kundenbeziehung / Datenschutz

  1. Sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform besteht, ist die Agentur berechtigt, mit der Kundenbeziehung zu werben (z. B. als Referenz). Der Kunde kann der Referenznennung aus berechtigtem Interesse jederzeit in Textform widersprechen (z. B. bei Vertraulichkeit/NDA).
  2. Soweit die Agentur personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Agentur. Soweit für bestimmte Leistungen eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien hierüber bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung.

§ 15 Streitbeilegung (VSBG)

Die april agentur GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist Berlin.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit zulässig – Berlin. Die Agentur ist wahlweise berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  3. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 17 Veröffentlichung auf Social Media Plattformen

  1. Die Agentur kann auf Wunsch Inhalte auf Plattformen Dritter (z. B. Meta/Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok etc.) veröffentlichen. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte verbleibt beim Kunden; im Übrigen gilt § 2 Abs. 6 und § 10.
  2. Die Agentur haftet nicht für technische Ausfälle, Änderungen von Plattformrichtlinien oder Einschränkungen seitens der Drittanbieter; im Übrigen gilt § 10.
  3. Die Einrichtung/Verwaltung von Werbekonten, Business-Manager-Zugängen oder Dritttools erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Garantie für Freischaltungen oder dauerhafte Verfügbarkeit. Sperrungen/Verzögerungen/Ablehnungen durch Plattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur; im Übrigen gilt § 10.

§ 18 KI-gestützte Tools / KI-gestützte Bearbeitung

  1. Die Agentur ist berechtigt, zur Erstellung und Bearbeitung von Arbeitsergebnissen KI-gestützte Tools oder KI-Funktionen in Standardsoftware einzusetzen, soweit dies der Leistungserbringung dient und keine abweichende Weisung des Kunden in Textform vorliegt.
  2. Dies kann auch die KI-gestützte Bearbeitung von vom Kunden bereitgestelltem Material (z. B. Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Daten) umfassen. Der Kunde versichert, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügt.
  3. KI-gestützte Ergebnisse können fehlerhaft sein oder Rechte Dritter berühren. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind KI-gestützte Ergebnisse als Entwurfs-/Arbeitsstände zu verstehen und vom Kunden vor Nutzung/Veröffentlichung fachlich, inhaltlich und rechtlich zu prüfen und freizugeben; eine Zusicherung/Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit, Originalität und Rechtefreiheit wird nicht übernommen.
  4. Enthält kundenseitiges Material personenbezogene Daten oder besondere Vertraulichkeitsanforderungen, hat der Kunde dies vorab in Textform kenntlich zu machen und kann den Einsatz bestimmter Tools (insbesondere cloudbasierter KI-Dienste) vorab in Textform ausschließen. Etwaige daraus resultierende Mehrkosten/Umstellungen werden vorab abgestimmt.
  5. Die Agentur verwendet kundenseitiges Material nicht zum Training eigener KI-Modelle.

§ 19 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich erkennbaren oder als vertraulich bezeichneten Informationen der jeweils anderen Partei („vertrauliche Informationen“) geheim zu halten, nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden und nicht ohne vorherige Zustimmung in Textform Dritten zugänglich zu machen.
  2. Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung allgemein bekannt werden, (b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder (c) rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht besteht für 2 Jahre nach Ende des Vertragsverhältnisses fort, sofern nicht zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder eine gesonderte NDA abweichende Fristen regelt.

Stand: Januar 2026

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